Tel.: 03174/2022  E-Mail: info@strallegg.at         

Amtswege rund um den Todesfall

Nach einem Todesfall ist für Sie in Bezug auf die Ausstellung einer Sterbeurkunde und einer Abschrift aus dem Sterbebuch das Standesamt Strallegg die zuständige Behöre. Kontaktieren Sie unsere Standesbeamten persönlich und informieren Sie sich um die zu erledigenden Schritte.

 

Ausstellung einer Sterbeurkunde/internationalen Sterbeurkunde

Allgemeine Informationen

Manchmal kann es (z.B. für Versicherungsangelegenheiten bzw. für Vertragsfragen) notwendig sein, nachträglich Sterbeurkunden für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall ausstellen zu lassen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • den Familiennamen, den Vornamen und das Geschlecht des Verstorbenen oder der Verstorbenen,
  • eventuell Angaben zur Führung eines Doppelnamens,
  • den letzten Wohnort,
  • den Tag, den Ort und die Eintragung der Geburt,
  • die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft und
  • den Zeitpunkt und den Ort des Todes.

Hinweis: Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Die internationale Sterbeurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.

Voraussetzungen

Der Todesfall muss bereits beim Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalles/Erstausstellung einer Sterbeurkunde).

Damit Dritte nicht frei auf die Daten anderer zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:

  • Ehepartner bzw. Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Zuständige Stelle

  • für Todesfälle vor dem 1.1.1939:
    das Pfarramt der Kirchengemeinde des Sterbeortes
  • für Todesfälle nach dem 1.1.1939:
    die Personenstandsbehörde, die für den Sterbeort (z.B. Standort des Spitals oder des Altersheimes) örtlich zuständig ist:
    das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde

Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt. Sie können sie auch schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis 
  • eventuell Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Kosten

Antrag:

mündlich: gebührenfrei

schriftlich: EUR 14,30 Bundesgebühr

Ausstellung einer Sterbeurkunde: EUR 9,30 (EUR 7,20 Bundesgebühr plus EUR 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)

Zusätzliche Informationen

Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Sterbeurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden .  oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten .  beantragen (Urkundenbeschaffung)

 

 

Weitere Informationen hier

 

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