Tel.: 03174/2022  E-Mail: info@strallegg.at         

Amtswege rund um eine Geburt

Bei der Anzeige einer Geburt  beim Standesamt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge, als Nachweis für bestimmte persönliche Daten.

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen.

In der Geburtsurkunde werden der Name und das Geschlecht einer Person, der Geburtszeitpunkt, der Geburtsort und die familiäre Situation zur Zeit der Geburt festgehalten. Die internationale Geburtsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.

 

Voraussetzungen

Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:

Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird

Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht

Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Zuständige Stelle

  • für Geburten vor dem 1.1.1939, das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsortes
  • für Geburten nach dem 1.1.1939, das Standesamt der Gemeinde Strallegg

Die Ausstellung der Geburtsurkunde bzw. der internationalen Geburtsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte . ) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.

Hinweis: Die Geburtsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis, eventuell Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Kosten

Antrag:

  • mündlich: gebührenfrei
  • schriftlich: 14,30 Euro Bundesgebühr
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde: 9,30 Euro (7,20 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe)

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden, keine Gebühren an (gilt daher nicht bei Ausstellung eines Duplikats nach Verlust oder Diebstahl).

 

Weitere Informationen hier

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